Alle anzeigen / Alle verbergen
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Haftpflichtleistungen, Abtretung
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Leistungsbezüger haben allfällige Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten aufgrund der leistungsbegründenden Ursache an die PTV abzutreten.
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Herabsetzung des Lohnes
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Bei einer vorübergehenden Herabsetzung des Lohnes kann in der PTV für maximal zwei Jahre der bisherige Lohn weiterversichert werden.